Rassehundeausstellung Graz 2020 IHA

Rassehundeausstellung Graz 2020 IHA

Wann

29.02.2020 - 01.03.2020    
09:00 - 16:00

Wo

Grazer Messe
Messeplatz, Graz, 8010

Veranstaltungstyp

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Die Internationale Rassehundeausstellung in Graz findet am 29. und 1. März 2020 statt. Rund 2000 Rassehunde aus 25 verschiedenen Nationen mit circa 244 unterschiedlichen Hunderassen werden den Richtern und zahlreichen Hundefreunden bei der IHA Graz 2020 präsentiert. Auf der Internationalen Hundeausstellung Graz können Hunde-Interessierte nicht nur zahlreiche Rassen live erleben, sondern sich über Neuigkeiten an diversen Infoständen informieren. Achtung: Für Hundezüchter gilt es die Auflagen vom Referat für Veterinärangelegenheiten der Stadt Graz zu beachten (siehe weiter unten).

Der Ehrenring sowie das Juniorhandling bieten Show und Action, Höhepunkt der Show ist am Sonntagnachmittag die Wahl des schönsten Hundes der Ausstellung (Best in Show).  Angekündigte Höhepunkte für dieses Jahr:

  • Wird demnächst aktualisiert.

Besucher können sich auf der Hundemesse IHA Graz 2020 in der Halle A über ein breites Angebot an Hundeaccessoires und Tiernahrung informieren und natürlich auch kaufen.

Rasseneinteilungen IHA Graz 2020

Samstag und Sonntag in den Ringen, 9-14 Uhr:

Samstag: alle Jagdhunde z.B. Terrier, Dachshunde, Spaniels, Retriever, Setter, alle Windhunde, Schlittenhunde und Spitze

Sonntag: alle Gebrauchshunde z.B. Schäferhunde, Dobermann, Rottweiler Hüte-, Hirten- und Sennenhunde, Schnauzer, Molosser, sowie alle Begleithunde wie zum Beispiel Pudel, Bichons, Zwergspaniels.

Folgende Titel werden vergeben:

  • CACIB der FCI (Anwartschaft auf den Internationalen Schönheitschampion)
  • CACA (Anwartschaft auf den Österr. Champion)
  • JUGENDBESTER (Anwartschaft auf den Österr. Jugendchampion)
  • VETERANENSIEGER (Anwartschaft auf den Österr. Veteranenchampion)
  • Sieger der Jüngstenklasse, Bester der Veteranenklasse!
  • Jugendbester der FCI Gruppen, Bester der FCI Gruppen!
  • Best in Show!

Rasseneinteilung:

  • 29. März 2020: FCI Gruppen Terrier, Dackel, Nordische, Spitze, Jagd- und Windhunde
  • 1. März 2020: FCI Gruppen Hütehunde, Schnauzer, Pinscher, Molosser, Gesellschafts- und Begleithunde

Tageseinteilung:

  • ab 07:30 Uhr – Einlass der Hunde
  • ab 10 Uhr – Beginn des Richtens
  • ab 14 Uhr – Programm im Ehrenring

IHA Graz Ehrenringprogramm am 29.2.2020

  • Derzeit noch nicht bekannt

IHA Graz Ehrenringprogramm am 1.3.2020

  • Derzeit noch nicht bekannt

Internationale Hundeausstellung Graz 2019 Eintrittspreise:

  • Erwachsene: 8 €
  • Ermäßigter Eintritt: 4 € für Jugendliche von 14-18 Jahren, Behinderte, Bundesheer, Pensionisten und Studenten
  • Kinder bis 14 Jahren haben freien Eintritt!

Besucherhunde haben freien Eintritt, benötigen aber einen Impfpass mit einer gültigen Tollwutimpfung.

IHA Graz Fotos

https://www.planethund.com/hundezucht/sinn-nutzen-hundeausstellung-besuchs.html

Auflagen vom Referat für Veterinärangelegenheiten der Stadt Graz für die IHA Graz 2020

  • Die endgültige Auflistung aller ausgestellten Hunde sowie die Anschrift der Halter ist ehestmöglich, jedenfalls aber bis 22.2.2020 der Behörde zur Verfügung zu stellen.
  • Die Anlieferungszeiten sind derart zu gestalten, dass eine Überprüfung jedes einzelnen Tieres gewährleistet werden kann.
  • Der Behörde sind geeignete Räumlichkeiten zur Überprüfung der Tiere zur Verfügung zu stellen.
  • Hunde, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, dürfen nicht ausgestellt werden.
  • Tiere mit gekürzten, geschorenen, rasierten oder abgeschnittenen Vibrissen dürfen gemäß § 7 Tierschutzgesetz nicht ausgestellt werden.
  • Tiere, welche Qualzuchtmerkmale gemäß § 5 (2) Z 1 Tierschutzgesetz aufweisen, dürfen nicht ausgestellt werden.
  • Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die von der Behörde von dieser Veranstaltung ausgeschlossenen Hunde nicht an der Ausstellung teilnehmen und beurteilt werden können.
  • Unverträgliche Tiere sind getrennt voneinander zu halten.
  • Eine starke, direkte Scheinwerferbeleuchtung der Tiere ist zu vermeiden.
  • Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder sowie elektrisierende oder chemische Dressurgeräte sind gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes verboten. Es dürfen nur Halsbänder bzw. Leinen verwendet werden, die breit am Hals des Hundes aufliegen. Halsbänder bzw. Leinen mit einem Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, werden nicht erlaubt. Die Verwendung eines Brustgeschirrs ist gestattet.
  • Durch ausreichende Ruhepausen ist eine Überforderung der Tiere zu vermeiden.
  • Die Tiere dürfen im Ausstellungsraum nicht unbeaufsichtigt sein. Eine kurzfristige, maximal 2 Stunden dauernde, Unterbringung in einem Transportkäfig ist gestattet. Diese Boxen müssen mit einer weichen Unterlage versehen werden und so groß sein, dass sich die Tiere gestreckt hinlegen und aufrecht stehen können.
  • Eine Fütterung der Tiere durch die Ausstellungsbesucher ist nicht zulässig. Dies muss in geeigneter Weise kundgemacht werden.
  • Das Anbieten von Lebensmitteln in den Ausstellungsräumen ist, mit Ausnahme des Süßigkeitenstandes im Erdgeschoss, verboten.
  • Die jeweiligen Besitzer der ausgestellten Tiere sind für die erforderliche Versorgung der eigenen Tiere verantwortlich. Sie müssen tagsüber jedenfalls vor Ort anwesend und telefonisch erreichbar sein.
  • Alle in die Messe eingebrachten Tiere müssen mittels Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Für medizinische Notfälle bei den Tieren ist eine ausreichende und umgehende tierärztliche Hilfeleistung sicherzustellen. Der in Bereitschaft befindliche Tierarzt muss vor Ort sein.

(Quelle STHK Steirischer Hundesportklub / Günter Wonisch)

Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz zum Schutz vor Übertragung von Coronaviren

Zur Vermeidung von und zum Schutz vor Übertragung und Ausbreitung von Erkrankungen durch Coronaviren – SARS-CoV-2 durch ansteckungsverdächtige Personen wird nach § 7 Abs. 1a Epidemiegesetz 1950, BGBl. 186/1950, idF BGBl. I 37/2018 in Verbindung mit § 4 der Verordnung BGBl. II 21/2020 folgende Einschränkung verordnet:

Aussteller aus den italienischen Regionen Lombardei, Venetien, Piemont und Emilia-Romagna sind zur „Internationale Rassehundeausstellung“ nicht zugelassen. Übertretungen dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind gemäß § 40 des Epidemiegesetzes 1950 idgF mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 € zu bestrafen.

Kontaktinformationen:

Steirischer Hundesport Klub, 8071 Hausmannstätten, Max Mell Weg 5
Tel: +43 (0) 2236 710667
Fax: +43 (0) 2236 710667 30
e-mail: wonisch(at)sthk.at oder office(at)oekv.at
Homepage: www.sthk.at