Krankenanstaltengesetz: Assistenzhunde dürfen künftig auch in Krankenhäuser mitgenommen werden

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Assistenzhund Blindenhund

Assistenzhunde dürfen nun auch in österreichischen Krankenanstalten mitgenommen werden. Dies hat der Nationalrat in Österreich Ende Jänner per Nationalratsbeschluss zum Krankenanstaltengesetz beschlossen. Die Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig zeigte sich über den Beschloss erfreut und hob die Bedeutung von Assistenzhunden für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung hervor und dankte Ministerin Sabine Oberhauser, die sich dafür eingesetzt hatte, die Mitnahme in Krankenhäuser und Spitäler möglich zu machen.

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Probleme im Lebensmittelhandel

Einen Appell richtete die Abgeordnete an die Wirtschaftskammer, ihre Mitglieder im Lebensmittelhandel ausreichend zu informieren, dass Assistenzhunde auch in Lebensmittelgeschäfte mitgenommen werden dürfen. Es gäbe immer wieder Probleme im Lebensmittelhandel, speziell bei einigen großen Ketten:

Es gibt zwar eine Plakette ‚Assistenzhunde willkommen‘, aber diese wird generell noch zu selten angebracht bzw. sind die MitarbeiterInnen teilweise nicht ausreichend informiert, sodass es zu unangenehmen Situationen kommt.

so Königsberger-Ludwig. Die WKO sollte darauf hinwirken und den Lebensmittelhandel verstärkt darüber informieren, dass Assistenzhunde – auch ohne Maulkorb – mitgenommen werden dürfen. Diese wäre für viele Menschen mit Behinderung eine wichtige Erleichterung und ein weiterer Schritt in Richtung Inklusion.

Assistenzhunde helfen

Assistenzhunde sind Blinden-, Signal-, Service- oder Therapiehunde, deren Ausbildung und die Prüfung genau geregelt sind, wodurch eine hohe Qualität und eine enge Beziehung zwischen Hundehalter und Tier gegeben sind. Diese Hunde helfen, den Alltag zu bewältigen und sind wichtig für die Teilhabe und Mobilität von Menschen mit Behinderung. Die Mitnahme dieser Hunde ist in öffentlichen Gebäuden – wo Haustiere an sich verboten sind – erlaubt, ab nun eben auch in Krankenhäusern.

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