Sachkunde für Hundetrainer

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Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Andreas

Ab dem 1.8 diesen Jahres müssen unter anderem Hundetrainer und Personen die einen Pflegeplatz zwecks Vermittlung bieten etc. pp. eine Sachkunde nachweisen.
Aktuell steht noch aus, wie diese Sachkunde genauer aussehen wird.

Was denkt ihr? Was versprecht ihr euch davon? Wird es was bringen?

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Feiticeira

Ich finde gut, dass es zumindest einen Mindest-Standard geben wird, was das Wissen der Trainer angeht. Viel versprechen tue ich mir nicht davon. Ich musste ja auch schon meine Sachkunde nachweisen und das war sehr einfach. Ich glaube kaum, dass es da ein "Aussieben" geben wird. Weder kann man sich eine hohe Durchfallquote erlauben, noch kann man alle Trainer umfassend prüfen. Dafür sind es zu viele. Ich glaube auch nicht, dass sich in Trainingsweisen großartig eingemischt wird. Ich hab dementsprechend keine allzu hohen Erwartungen. Dass sich aber die Politik nun einmischt, sollte zu Denken geben...

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Toblerone

Völlig richtig! Und meiner Meinung nach dürfte dies durchaus eine anspruchsvolle Prüfung sein!
Von uns "normalen" Hundehaltern wird (ich sprech jetzt mal von der Schweiz), erwartet, daß wir vor der Anschaffungen eines Hundes einen Theoriekurs und danach mit dem Hund einen praktischen Kurs absolvieren. Auch bei euch in Deutschland gibts diverse, teils sehr absurde, Auflagen. Aber ausgerechnet Hundetrainer, Sitter, selbsternannte Therapeuten und was weiß ich alles, sollen keine Auflagen erfüllen müssen?

Ich bin kein Freund von querschiessenden Gesetzen, aber ich denke, bei der Hundehaltung bez Hundegesetzen gäbe es noch einiges zu verbessern. Da gibt es einfach noch zu viele Mißstände. Leider wird es wohl auch diesmal wieder eine reine Pseudoübung sein, weil sich diese neue Verordnung im Alltag kaum überprüfen läßt (wer soll denn das machen?). Von der Qualität dieser Sachkunde(prüfung?) mal ganz zu schweigen.
Naja, lassen wir uns mal überraschen. Der Grundgedanke ist sicher nicht falsch!

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Andreas

Schaut man sich die Sachkunde in weiteren Bereichen unserer Gesetzgebung an, wird man feststellen das sich ein sehr großer Teil rechtliche Dinge bezieht. Der "praktische" Teil ist meist eher allgemein gehalten.
Hier geht es ja um die Sachkunde die im Tierschutzgesetz gefordert ist. Die Sachkunde wird sich also zu einem großen Teil um das Tierschutzgesetz und der Tierschutzhundeverordnung drehen. In der Regel übt der Gesetzgeber kein direktes Einwirken auf Ausbildungsmethoden aus, sondern legt eher Grenzen fest.

Es wird also spannend werden, wie die Verordnung letztendlich aussehen wird. Ich denke neben eine Reihe an Ausnahmen wird es einen Katalog geben über Möglichkeiten eine anerkannte Sachkunde zu erwerben. Wie man aus anderen Bereichen auch weiss wird der Sachkundeerwerb sehr unterschiedlich gehandhabt. Nicht selten wird man da irgendwie durchgelotst. Weder Staat noch die daran verdienen Stellen wird daran gelegen sein, Menschen um ihr Lohn und Brot zu bringen, Tierschützer unnötig zu beschneiden oder eine hohe Durchfallquote zu produzieren.

M.E. wird es nur ein bürokratische Hürde werden. Und selbst wenn...die theoretische Sachkunde bringt nicht automatisch eine bessere Praxis hervor.

Interessant finde ich aber das sich doch einige Vereine/Verbände sich irgendwie hervorheben möchten. Erschreckend finde ich jedoch den vorauseilenden Gehorsam und Forderungen von einigen, denen es jetzt schon nicht weit genug zu gehen scheint.

Ich hoffe nur, das dies kein ideologisch geprägtes Machwerk wird.

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Kuvasusa

Sprichst Du jetzt von Sachkundenachweisen für Hundetrainer, der Selbige dazu ausweisen soll, dass sie geprüft wurden und etwas können sollten ?

Hier in der Schweiz kann sich auch jeder Hundetrainer schimpfen,- aber wir haben zumindest zwei gute Möglichkeiten, für solide und fundierte Ausbildungen zum Hundetrainer, oder Hundeinstruktor, dessen Prüfung in beiden Fällen Eduqual certifiziert sind und so mit schweizweit anerkannt. Zum einen bietet die SKG ( Schweizerische Kynologische Gesellschaft ) eine 11 Monatige Grundausbildung zum Hundetrainer an, davon sind 5 Monate Theorie und dann nochmals 5 Monate praktische Ausbildung. Die Absolventen haben nebst Psychologie, Methodik, Didaktik, Kommunikation und Recht, natürlich auch eine umfangreiches Lernpensum in Kynologie und Verhaltenspsychologie des Hundes. Wer diese Ausbildung absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat, bekommt einen Ausweis, der für 2 Jahre Gültigkeit hat. Um diesen Ausweis laufend erneuern zu können, ist man verpflichtet, jährliche mind. 1 anerkanntes Weiterbildungsseminar zu besuchen. Dies wird in einem Leistungsheft des Instruktors registriert.
Certodog ist die zweite Möglichkeit, die eine Ausbildung mit gleichem Lehrstoff anbietet. - Das bietet zumindest einmal einen soliden Grundstock. Wie gut der Instruktor dann im Schulen von Hundehaltern ist, hat mit seinem persönlichen Flair für Lehrern zutun.

Ich finde es gut, wenn die Trainer einmal ordentlich und umfassend geschult und dann vorallem geprüft werden.

Was Toblerone angesprochen hat, den Sachkundenachweis, der in der CH von jedem Hundehalter verlangt wird. Das ist zugegeben eine reine Kosmetik und heutzutage auch Geldmacherei. :( :daumenrunter: . Ursprünglich versuchte man den Politikern und Hundegegnern, die für ein unverhältnismässig verschärftes Hundegesetz plädierten, etwas entgegen zu bringen. Die Idee war es ursprünglich, dass man so die Hundehalter dazu bringt könnte, mit ihren Hunden etwas zutun, in Punkto Erziehung, Hundeschule, Sport. - Das Hundehalterbrevet ( Hundeführerschein ) stand gleichzeitig zur Diskussion. - Man dachte sich, dass mit dem SKN zumindest die Welpen,- Junghundegruppe und der Erziehungskurs besucht werden würde und in der Folge der SKN gleich mitgemacht werden könnte. Die Idee an und für sich ist nicht schlecht. Aber gelehrt und geübt wird nicht sehr viel bei diesem SKN. Daher ist das in meinen Augen eine kosmetische - politische Beruhigungstablette. Das Hundehalterbrevet fände ich da viel besser. Denn da werden HF und Hund wirklich geprüft.

Just my two Cents

Liebe Grüsse
Susanne mit Rahan und Monello

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Andreas

Jain.
In Deutschland wurde in der letzten Änderung im Tierschutzgesetz einige Punkte geändert die Trainer und auch Pflegestellen betreffen.
Es wird jetzt eine Sachkunde gefordert für Personen die Personen zum ausbilden von Hunden anleite. für Personen die zwecks Vermittlung Hunde bei sich aufnehmen oder Importieren.

Es ist zwar noch nicht sicher wie diese Sachkunde im Detail aussehen wird. Aber so wie ich das einschätze wird das eher ein Papiertiger.

Ich meine, ich habe in einigen Hundegesetzen/Verordnungen hier in Deutschland per Default die Sachkunde um einen Listenhund zu halten, nur weil ich einen Jagdschein habe :roll:
Mal als Beispiel Nordrhein Westfalen

§ 6 Sachkunde

(1) Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

(2) Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.

(3) Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
1.Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung,
2.Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
3.Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
4.Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
5.Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.


Oder bsp. Niedersachsen. Da geht es allgemein um Hunde. Da ist jeder Sachkundig der vorher schon Hunde hatte.
1Die nach Absatz 1 Satz 1
erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich 1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
2. Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist,
3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
4. eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist,
5. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt,
6. für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder
7. einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.



Ich mein, was soll man da von der Sachkunde halte bzw. welche Erwartungen hat man?

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Kuvasusa

Andreas hat geschrieben:Ich meine, ich habe in einigen Hundegesetzen/Verordnungen hier in Deutschland per Default die Sachkunde um einen Listenhund zu halten, nur weil ich einen Jagdschein habe :roll:

Ich mein, was soll man da von der Sachkunde halte bzw. welche Erwartungen hat man?


Das scheint mir dann auch eher politische Kosmetik zu sein ..... ?!

Liebe Grüsse
Susanne mit Rahan und Monello

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Andreas

Sicher auch. Das ist bei Anlassgesetzgebungen ja oft so.

Wie läuft es denn letztendlich? Die Stellen die befähigt sind die Sachkunde durchzuführen haben wirtschaftliche Interessen. (Hundetrainer/Verein/Tierarzt) das heißt die führen einem zum bestehen.
Mir hatte mal jemand geschildert wie es bei ihm war. Der ging zum Tierarzt und dort hatte man die Fragen gemeinsam durchgesprochen. Danach gab es die Bescheinigung.

Keiner hat wirklich Interesse daran, das der zahlende Kunde seine Sachkunde nicht besteht. Warum auch? Könnte das doch der nächste Huschu-Kunde oder TA-Kunde sein.

Warum sollte das für die Sachkunde für Trainer anders sein? Immerhin ist auch dieser, der nächste potenzielle Seminarkunde.

Ich bleibe dabei, das hier überwiegend das Wissen zum Tierschutzgesetzt und Tierschutz Hundeverordnung abgefragt plus einiges Basiswissen bezüglich Erziehung /Erwartung wie ein Hund in der Gesellschaft zu führen/halten ist und Gesundheit.
Wirklich Einfluss auf Methodik wird der Gesetzgeber nicht nehmen, da die Grenzen durch das Tierschutzgesetzt bereits vorhanden sind.

Re: Sachkunde für Hundetrainer

Beitragvon Sandra

Ich habe letzte Woche schon davon gehört, dass es eine Änderung geben wird, aber noch nichts Konkretes.

Generell finde ich es recht gut, dass sich dort mal wenigstens überhaupt was tut, aber je nachdem wie der Sachkundenachweise aussieht, hätte man ihn erst gar nicht anschaffen müssen.


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