CACIB PREMSTÄTTEN 2024

CACIB PREMSTÄTTEN 2024

Wann

02.03.2024 - 03.03.2024    
09:00 - 16:00

Wo

Freizeitzentrum Schwarzl See
Thalerhofstraße 85, Premstätten, 8141

Veranstaltungstyp

Lade Karte ...

Das Ausstellungsjahr 2024 in Österreich beginnt mit der Doppel-CACIB im Schwarzl Freizeitzentrum in Premstätten bei Graz. Es werden alle Rassen an beiden Tagen gerichtet.

  • 02.03.2024 – „Premstätten Winner 2024“
    Klubschau Österr. Dalmatinerclub
  • 03.03.2024 – „Styrian Winner 2024“

Tageseinteilung:
ab 07:30 Uhr – Einlass der Hunde
ab 10:00 Uhr – Beginn des Richtens
ab 14:00 Uhr – Programm im Ehrenring mit Pokalvergabe

  • Es können nur Hunde ausgestellt werden, die die behördlichen Auflagen erfüllen.
  • Rasieren und Kürzen der Vibrissen sind seit dem 1. September 2022 verboten.
  • Hunde mit Qualzuchtmerkmalen gemäß § 5 Abs 2 TSchG dürfen nicht ausgestellt werden.
    • Dazu gehören Atemnot, Bewegungsanormalien, Lahmheiten, Entzündungen der Haut, Haarlosigkeit, Entzündungen der Lidbindehaut und/oder Hornhaut, Blindheit, Exophthalmus, Taubheit, Neurologische Symptome, Fehlbildungen des Gebisses, Missbildungen der Schädeldecke sowie Körperformen, bei denen natürliche Geburten nicht möglich sind.
  • Leinenpflicht während der Veranstaltung; ausschließlich Leinen verwenden, die den Tieren keine Schmerzen oder Leiden zuführen; Zughalsbänder ohne Stopp sind verboten.
  • Die Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt sein; bei kurzfristiger Unterbringung muss das Tier sich gestreckt hinlegen, umdrehen und stehen können.
  • Den Hunden muss ausreichend Wasser und erforderlichenfalls auch Futter zur Verfügung stehen.
  • Es dürfen nur offensichtlich gesunde, gut genährte, unverletzte und in ihrem Verhalten nicht gestörte Hunde ausgestellt werden.
  • Hochträchtige Hündinnen dürfen nicht teilnehmen, wenn sie voraussichtlich während oder kurz nach der Veranstaltung gebären werden oder innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung geboren haben.
  • Hunde, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden (z.B. kupiert), dürfen nicht ausgestellt werden.
  • Die Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung haben; Impfpässe werden beim Eingang kontrolliert.
  • Teilnehmer müssen schriftlich bestätigen, dass die eingebrachten Hunde nicht wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gesperrt sind.
  • Untersuchungsergebnisse der ausgestellten Hunde müssen vorab per E-Mail gesendet und auf der Ausstellung mitgebracht werden, insbesondere bei Jungtieren die Untersuchungsergebnisse der Elterntiere.
  • Tierärztliche Kontrollen auf Qualzuchtmerkmale werden bei den Eingängen, während der gesamten Veranstaltung und gezielt im Vorbereitungsring zum Ehrenring durchgeführt.