Behördliche Tierabnahme von zwölf Schlittenhunden eskalierte

Bei einer behördlichen Tierabnahme wurde ein 61-Jähriger aggressiv und musste festgenommen werden. Bei der Amtshandlung erlitt ein Polizist eine Fingerverletzung.

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Schlittenhund

Die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag in der Steiermark führte gegen 10 Uhr am 7. Dezember 2022 bei einem Einfamilienhaus (mitsamt Stall und Zwinger) eine Amtshandlung betreffend einer behördlichen Tierabnahme von zwölf Schlittenhunden durch.

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Der 61-jährige Tierhalter dürfte im Vorfeld eine behördliche Auflage, die Größe des Zwingers betreffend, nicht vorschriftsmäßig erfüllt haben. Die Vertreterin der Bezirkshauptmannschaft wurde vor Ort von der Polizei unterstützt beziehungsweise die behördliche Amtshandlung gesichert.

Als die Behördenvertreterin der anwesenden Tierrettung den Auftrag erteilte, die Hunde aus dem Zwinger zu holen, wurde der 61-Jährige aggressiv und widersetzte sich der Aufforderung zur Seite zu gehen. Der 61-Jährige versuchte, einen Polizisten zu schlagen und musste daher von zwei Beamten zu Boden gebracht werden. Aufgrund des fortwährend tobenden Verhaltens mussten dem Mann Hand- und Fußfesseln angelegt werden. Dabei zog sich ein Polizist eine Fingerverletzung zu, welche strafrechtlich als schwere Verletzung zu bewerten ist. Der Polizist wurde im LKH Bruck an der Mur ärztlich versorgt und musste seinen Dienst abbrechen.

Schlittenhunde in Tierschutzeinrichtungen untergebracht

Der Festgenommene wurde zur Polizeiinspektion Thörl eskortiert. Da er während der Fahrt über Schmerzen in der Brust klagte, verständigten die Polizisten die Rettung. Diese lieferte den 61-Jährigen in das LKH Bruck an der Mur ein, wo der Mann stationär aufgenommen wurde. Da der 61-Jährige auch eine registrierte Faustfeuerwaffe besitzt, wurde diese aufgrund der Gefährdungslage abgenommen und ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Die behördliche Tierabnahme wurde im Anschluss durchgesetzt, die abgenommenen Schlittenhunde bei zwei Tierschutzeinrichtungen untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft Leoben ordnete am Nachmittag an, den 61-Jährigen auf freiem Fuß anzuzeigen. Daher wurde die vorläufige Verwahrung aufgehoben. Der 61-Jährige wird wegen des Verdachtes des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt an die Staatsanwaltschaft Leoben angezeigt werden. Die rechtliche Abklärung etwaiger verwaltungsstrafrechtlicher Übertretungen erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag.

Foto: Symbolbild

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