Sexuelle Handlungen mit Tieren nicht verboten

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zoophilie

Für jeden Menschen, der Respekt und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Tieren besitzt, ist Sodomie (veralteter Begriff) beziehungsweise Zoophilie ein emotionales Thema. Bis 1969 waren sexuelle Handlungen mit Tieren in Deutschland laut § 175 b Strafgesetzbuch verboten und auch heute denken viele irrtümlich, dass dem noch so ist.

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„Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“

Jedoch wurde nach Änderung der ersten Strafrechtform, die Strafbarkeit aufgehoben.

In Österreich wurde 1971 das Gesetz abgeschafft und so verlor das Tier in beiden Ländern den Schutz vor sexuellen Übergriffen durch den Menschen.

Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG 2 a und b) greift leider nur, wenn auch erhebliche Schmerzen und Leiden dem Tier zugefügt werden. Bei einem fremden Tier, greift das StGB §303 wegen Sachbeschädigung.

㤠17 TierSchG: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. einem Wirbeltier

a. aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“

Herstellung von Bildmaterial verboten, der sexuelle Akt mit dem Tier aber nicht

Da die Herstellung und Verbreitung von Bild- und Textmaterial von sexuellen Handlungen von Mensch mit Tier verboten ist, wird vom Großteil der Bevölkerung jedoch geglaubt, dass auch der Geschlechtsakt mit dem Tier verboten ist. Allerdings ist der Besitz solches Materials straffrei. Absolut unverständlich, dass die Herstellung und Verbreitung verboten, aber der eigentliche Akt mit dem Tier straffrei ist.

Laut Berichten in den Medien, scheint es erstmal, dass besonders Pferde solchen Übergriffen ausgesetzt sind. Allerdings bleibt fast keine Tierart verschont. Allerdings dürfte laut F. Rosenbauer aber weltweit der Hund der am meisten genutzte tierische Sexualpartner sein, da diese fast überall leicht und ohne Schwierigkeiten zu halten sind.

Wie können wir nun Tiere schützen, oder sogar nachweisen, dass diese unter den Übergriffen leiden, wenn keine offensichtlichen Verletzungen vorliegen? Leider gar nicht. Solange keine offensichtlich Wunden, oder wirklich stark ausgeprägtes Panikverhalten vorliegt, kann man nicht nachweisen, dass ein Tier sexuell missbraucht wird/wurde und somit auch darunter leidet.

Im Internet gibt es einige Fälle, wo über die Erfahrungen mit sexuell missbrauchten und dadurch traumatisierten Hunden berichtet wird. Eine wirklich schockierende und traurige Geschichte hat Clarissa v. Reinhardt selbst erlebt und auf ihrer Seite von animal learn unter Rosie offen erzählt. Solche Erlebnisse sind schlimm und doch haben die Tiere nur uns, die für sie einstehen und sprechen können. Daher sollten wir die Augen nicht vor diesen Geschehnissen verschließen.

Auf der Internetseite von Verschwiegenes Tierleid (VTL) wird sich ohne wenn und aber mit dem Thema auseinandergesetzt und aufgeklärt. Aber auch einige Tier- und Hundemagazine haben sich dem Thema angenommen und Artikel veröffentlicht. Trotzdem scheint dieses Thema immer noch mit vielen Tabus behaftet zu sein. Dabei geht die Zoophilie-Szene viel offener damit um. Während sachliche und fundierte Aufklärung über dieses Thema noch wenig im Internet zu finden ist, so kann man auf der anderen Seite Suchanzeigen, Beschreibungen und Hilfestellungen zu den diversen Sexpraktiken ganz offen und frei finden. Videos und Bilder, welche die sexuelle Handlung mit dem Tier zeigen, Dinge die man sich selber kaum vorstellen kann und möchte, das alles gibt es frei zugänglich im Internet. Viel zu leicht kommt man leider das Internet an solche Materialien heran und durch die Anonymität, besteht in der Szene der „Tierliebhaber“ keine Angst und Scham mehr, sich zu outen und zu ihrer Neigung zu stehen. Auf der Strecke bleibt das Tier. Genau wie bei Kindern, wird hier die eigene Machtposition schamlos ausgenutzt, auch wenn viele der „Zoos“ etwas anderes behaupten.

Es ist ein wirklich schwieriges Thema. Verständlich, dass man nicht zu tief in die Materie gehen möchte, andererseit hilft es nichts, es stillschweigend hinzunehmen und die Augen davor zu verschließen, denn solange sich die Gesetzeslage nicht ändert, sind die Tiere dem Menschen und seinem sexuellen Gelüsten hilflos ausgeliefert.

In England, Wales und Nordirland ist dagegen der sexuelle Kontakt zu Tieren strafbar. Und auch die Schweiz verbietet seit 2008 in ihrem Tierschutzgesetz „sexuell motivierte Handlungen mit Tieren“ ausdrücklich.

Neues Gesetz zum Schutz vor Zoophilie gefordert

Auch wenn das Gesetz in Deutschland bis 1969 eigentlich die Würde und Ehre des Menschens in Schutz nahm und es nicht um das Tier ging, so war es dennoch durch dieses geschützt. Daher braucht es heute ein Gesetz zum Schutz der Tiere vor diesen Bestien (Bestiality wird im amerikanischen als Bezeichnung für Zoophilie im Sinne von „Geschlechtsverkehr mit Tieren“ verwendet)! Daher erschien am 07.02.2012 eine Vorderung auf Legal Tribune Online von Dr. Madeleine Martin (hessische Landestierbeauftragte) dass auch sie dringend dafür ist, im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes, Zoophilie zu verbieten. Auch sie sagt, dass man erhebliche Schmerzen und Schäden diesbezüglich oft nur schwer, oder gar nicht nachweisen kann und daher der Akt mit dem Tier unbedingt verboten werden muss.

Möchtest auch du auf die Missstände hinweisen? Dann verleih den Tieren deine Stimme und hilf ihnen!

Autorin: Melanie Weber-Tilse