Niedersachsen führt zentrale Hunde-Datenbank ein

0
Planet Hund News Deutschland

Wie wir bereits berichteten, führte Niedersachsen mit Juli 2013 den verpflichtenden Hundeführerschein ein. Zudem müssen Hundehalter mit 1. Juli ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Register melden.

Werbung

Alle Hunde, unabhängig der Rasse, die älter als sechs Monate sind, müssen registriert werden. Dieses Hunde-Zentralregister soll es ermöglichen, Hunde ihren BesitzerIn zuordnen zu können, etwa um in einem Schadensfall den Hundehalter ausfindig zu machen und ihn zur Rechenschaft ziehen zu können.

Im Mai 2011 wurde dieses neue niedersächsische Hundegesetz im Landtag beschlossen. Seit Juli 2011 müssen Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen und ihn per Chip kennzeichnen lassen. Der verpflichtende Hundeführerschein und das Melderegister treten mit Juli 2013 in Kraft.

Präsident des Deutschen Hundesportverbands Wolfgang Rüskamp:

„Die Vorgaben gehen weiter als in allen anderen Bundesländern.“

Die Anmeldung ist schriftlich bzw. telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 390 10 400 sowie im Internet möglich. Die einmaligen Kosten betragen um die 20 Euro. 

Bei Verstößen gegen das Hundegesetz drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte trage keinen Kommentar ein!
Bitte trage deinen Namen hier ein