Schweizer Kantone verschärfen Gesetze zum Ausführen mehrerer Hunde

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Spazieren gehen an der Leine
Herrlich unaufgeregt: 3 Hunde an der Leine.

Immer mehr Schweizer Kantone verschärfen ihre Regeln und beschränken die Anzahl der Hunde, die gemeinsam spazieren geführt werden dürfen. Dies betrifft vor allem sogenannte Hundesitter, die fremde Hunde ausführen und mit ihnen Gassi gehen.

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Im Genfer Kanton etwa benötigen „Dogsitter“ seit knapp zwei Jahren eine Bewilligung, wenn sie mit mehr als drei Hunden spazieren gehen möchten.

Einen ähnlichen Weg geht der Kanton Neuenburg. Künftig soll eine Bewilligung von Nöten sein, wenn eine Person mit mehr als zwei Hunden, die ihm nicht gehören, spazieren gehen möchte.

Laut dem Neuenburger Kantonstierarzt Pierre-Francois Gobat sind Hunde im Rudel viel gefährlicher als einzelne Hunde, da sie sich besonders in Gefahrensituationen gegenseitig anstacheln.

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen gute Hundekenntnisse und ein amtliches Leumundszeugnis vorgelegt werden. Zusätzlich dürfen auch mit Bewilligung nicht mehr als fünf Hunde gleichzeitig ausgeführt werden, auch wenn eigene Hunde darunter sind.

Im Kanton Bern hingegen dürfen grundsätzlich seit Anfang des Jahres maximal drei Hunde gemeinsam ausgeführt werden.
Auch in Appenzell-Ausserrhoden wird gerade eine Gesetzesvorlage begutachtet, der dem Berner Beispiel folgt und das Ausführen von mehr als drei Hunden verbietet.

Weiters soll die Ausbildungspflicht für Hundesitter im Zuge der Überarbeitung der Tierschutz- Verordnung im Bund geändert werden. Vorgesehen ist, dass Hundesitter, die Spazierdienste anbieten und dabei mehr als fünf Tiere betreuen, eine fachspezifische Ausbildung benötigen. Bisher reichte lediglich der Sachkundenachweis, den auch Hundehalter benötigen, dafür aus.

Titelfoto: Symbolbild

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