Härterer Strafen für Tierquäler

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Recht Justiz Hund

Im Jahr 2015 sollen härtere Strafen für Tierquäler im österreichischen Strafrecht fixiert werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter kündigte diesen Punkt als Teil des neuen Strafrechts an. Eine parlamentarische Initiative von Bürgern rund um Günter Pfurtscheller und der Rechtsanwältin Astrid Wagner hatte 12.143 Unterschriften gesammelt und forderte eine Erhöhung der Strafen.

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Der Justizminister dazu: „Es ist Teil unserer Überzeugung, dass Strafen für Gewaltdelikte prinzipiell verschärft werden. Auch unsere Experten sprechen sich für härtere Strafen für Tierquäler aus.“ Zudem sei Tierquälerei oft nur der erste Schritt für weitere Gewalttaten. (Quelle http://kurier.at/chronik/haertere-strafen-fuer-tierquaeler-sind-fix/106.548.761)

In der Politik wird eine diesbezügliche Verschärfung des Strafrechts weitgehend unterstützt. Aktuell werden Misshandlungen von Tieren, die vielfach auch zum Tod von Tieren führen, nur mit maximal einem Jahr Gefängnis bestraft. Hier fordert der Wiener Tierschutzverein ein Strafmaß von bis zu drei Jahren. Madeleine Petrovic, Präsidentin des WTV, fordert eine Gestaltung der Strafdrohung in der Art, dass qualifizierte Formen der Tierquälerei tatsächlich verfolgt und geahndet werden können. Im Vergleich dazu werden Eigentumsdelikte mit höheren Strafen sanktioniert.

Ausforschung und Verfolgung von Tierquälern

Tierquäler können sich derzeit leider sicher fühlen, dass wenn beispielsweise einer einen Hund zu Tode prügelt oder eine hochträchtige Katze mit den im Koffer geborenen Jungen verenden lässt, eventuelle vorhandene Aufnahmen von Überwachungskameras nicht ausgewertet werden dürfen, weil die Tierquälerei nur mit einer Maximalstrafe von einem Jahr bedroht ist. Elisabeth Penz von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten begrüßt eine Verschärfung der Strafen und sieht ebenso ein Problem darin, dass die bestehende Strafe nicht vollzogen wird.

Ein Mensch, der ein solches Gewaltpotential aufweist, muss entsprechend verwahrt und therapiert werden, um zu versuchen, Straftaten in Zukunft zu verhindern. Die derzeitige Gesetzeslage behindert mehr, als sie nützt, da die TäterInnen nur in den seltensten Fällen ausfindig gemacht und verurteilt werden können“, argumentiert Petrovic.

Der Justizminister kann sich aber eine Erhöhung des Strafrahmens nur auf etwas zwei Jahren Freiheitsstrafe vorstellen, am Entwurf wird erst gearbeitet. (Quelle http://orf.at/stories/2260247/)

[box type=“info“]In Deutschland wird die Tierquälerei in § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) als Straftat bezeichnet und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.[/box]

1 Kommentar

  1. Es ist unfassbar das Lebewesen als Sache behandelt werden. Wer Tiere quält ist massiv gestört und muss weggesperrt und in die Klinik. Wir dürfen das nicht dulden. Tierquäler und kinderschänder bekommen kaum strafen. Das ist krank!!

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