Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes in Bukarest aufgehoben

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Streunerhund Bukarest
Foto: VIER PFOTEN

Das Bukarester Appellationsgericht hat letzten Freitag die sogenannten Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes offiziell aufgehoben. Ab sofort basiert das Tötungsgesetz laut VIER PFOTEN nicht mehr auf gültigen Normen, und es gibt keinen Rechtsrahmen mehr, Streunerhunde mit der außer Kraft gesetzten Methodik einzufangen oder sie zu töten.

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Laut Gabriel Paun von VIER PFOTEN ist die Entscheidung des Gerichts, die Anwendungsnormen aufzuheben, ein klares Signal, dass viele Dinge im Zusammenhang mit dem Tötungsgesetz nicht funktionieren. Weiters gibt die Entscheidung Zuversicht, den rein emotionalen Ansatz in einen rationalen zu wandeln, um die Streunerhundeproblematik auf humane Weise zu lösen.

Das Tötungsgesetz war im Oktober 2013 in Kraft getreten, nachdem ein Monat zuvor bei einem tragischen Vorfall ein kleiner Junge von Streunerhunden tödlich verletzt worden war. Die Anwendungsnormen des
neuen Streunerhunde-Gesetzes, das deren Tötung erlaubt, wurde im Dezember 2013 veröffentlicht. Kurz darauf starteten die Massentötungen. Viele tausend Streunerhunde wurden seitdem von verschiedenen Stadtverwaltungen, inklusive Bukarest, getötet.

Die Tierschutzorganisation hatte die Anwendungsnormen angefochten und dargelegt, dass mehrere Punkte darin bestehenden Gesetzen widersprechen:

  • Gemeinden konnten gemäß dieser Anwendungsnormen das Management der Streunerhunde an private Firmen übergeben. Damit wurden Interessenskonflikten und der Verschwendung öffentlicher Gelder Tür und Tor geöffnet.
  • Der Zugang der Öffentlichkeit zu Tierheimen war stark eingeschränkt, und dementsprechend stark eingeschränkt waren auch die Möglichkeiten, einen Hund zu adoptieren.

Foto: VIER PFOTEN

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