CoV in Österreich: Tierfutterhandel von Geschäftsschließung nicht betroffen

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Hundefutter

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am 13. März 2020 in einer Pressekonferenz angekündigt, dass ab Montag, den 16. März, das soziale Leben in Österreich auf ein Minimum reduziert wird um ältere und gefährdete Menschen vor dem Coronavirus zu schützen. Viele Geschäfte werden geschlossen.

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Die Geschäftsschließung gilt aber nicht für den Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post, Banken und andere Geschäfte, die für die Grundversorgung notwendig seien, so Kurz. Auch der Tierfutterhandel bleibt offen. Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe bleiben weiterhin geöffnet, auch Firmen, die Sicherheits- und Notfallprodukte sowie Wartungsarbeiten anbieten. Der öffentliche Verkehr bleibt aufrecht.

Quelle: orf.at/stories/3157719/

Tierarztordinationen und Kliniken sind von Schließungen nicht betroffen

Die Österreichische Tierärztekammer hat an die Eigenverantwortung von praktizierenden TierärztInnen appelliert und die Empfehlung abgegeben, sich auf die Akutversorgung zu konzentrieren.

TierärztInnen tragen in der medizinischen (Grund-)Versorgung von Tieren sowie in der Lebensmittelproduktion und Hygiene eine ganz entscheidende Rolle, daher kann ich beruhigen – auch die tierärztliche Versorgung wird weiterhin aufrecht bleiben. Tierarztordinationen und Kliniken sind von den angekündigten Schließungen derzeit nicht betroffen.“ Dennoch sei die mögliche Gefährdung und Ansteckungsgefahr auch in den Ordinationen, Kliniken und Wartezimmern ernst zu nehmen.

Die dafür notwendigen Schutzmaßnahmen, wie etwa direkte Sozialkontakte tunlichst zu vermeiden beziehungsweise auf die wirklich notwendigsten einzuschränken, sind einzuhalten. „Vor einem Besuch in einer diensthabenden Ordination oder Klinik empfehlen wir daher diese im Vorhinein telefonisch zu kontaktieren, so können entsprechende adäquate Maßnahmen getroffen werden.

so Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer

 

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