Hundeschulen in Deutschland weiter im Lockdown: Die Gründe? Chaos und Willkür

0
Hundeschulen in Deutschland weiter im Lockdown

Corona und der Lockdown, der die Verbreitung des Virus verhindern soll, haben auf jeden Auswirkungen auf die ein oder andere Art und Weise. Auch Hundeschulen und Hundetrainer sind betroffen. Viele Hundetrainer mussten ihre Arbeit niederlegen. Hilfszahlungen greifen für sie oft nicht. Auch, weil die Branchenzuordnung von den Landesregierungen in Deutschland völlig unterschiedlich gehandhabt wird.

Werbung

Chaos durch Föderalismus in Deutschland

Während es in Österreich hierzu eine einheitliche Regelung gibt und ganz aktuell die Hundeschulen wieder arbeiten dürfen, herrscht in Deutschland ein Flickenteppich. Schuld ist der Föderalismus, der trotz Beschlüsse des Bundes, den Ländern die Hoheit darüber lässt, diese konkret umzusetzen. Was daraus folgt, ist ein kaum zu durchblickendes Chaos. Dabei kann sich jede Verordnung auch trotzdem noch täglich ändern. An dem Tag an dem dieser Artikel erscheint, werden vermutlich einige Infos in diesem bereits nicht mehr aktuell sein.

Im ersten Lockdown waren zuerst sämtliche Hundeschulen geschlossen. Nach und nach wurden die Verordnungen angepasst und die Hundeschulen konnten wieder öffnen. Dabei waren die Bundesländer unterschiedlich schnell. Im Sommer waren jedoch überall wieder Gruppentrainings erlaubt und auch Veranstaltungen konnten unter Hygieneauflagen stattfinden.

Im Herbst stieg die Inzidenz wieder rasant an. Im Teillockdown im November preschte Nordrhein Westfalen vor um ein Lehrstück aufzuführen, wie verwirrend und unverständlich so manch Coronaschutzverordnung und ihre Umsetzung ist. NRWs Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS), das den kommunalen Ordnungsämtern Vorgaben und Richtlinien an die Hand gibt, stufte im ersten Lockdown Hundeschulen als Dienstleister ein, die „insbesondere keine außerschulische Bildungseinrichtung“ (sic!) seien. Dies macht auch Sinn, da Hundeschulen grundsätzlich auch als Dienstleister klassifiziert sind, inkl. sämtlicher rechtlicher Konsequenzen. Dienstleister durften, sofern nicht körpernah arbeitend, trotz Lockdown arbeiten. Auch andere Bundesländer sahen dies so und erlaubten das Training.

Hundeschulen plötzlich als außerschulische Bildungseinrichtung eingestuft

Im Teillockdown hatte sich in der Verordnung an diesem Punkt auch nichts geändert. Wer sein zuständiges Ordnungsamt fragte, ob er arbeiten dürfe, bekam eine Erlaubnis. Jedoch stufte aus einem unbekannten Grund das MAGS in NRW Hundeschulen als außerschulische Bildungseinrichtung ein. Warum dies nun plötzlich geschah, weiß keiner. Es führte allerdings zu einem kommunalen Hickhack. Außerschulische Bildungseinrichtungen waren geschlossen und somit war sämtliches Hundetraining verboten. Allerdings nicht für jeden, denn das MAGS gab nur eine Richtlinie an die Ordnungsämter raus, die nicht rechtsverbindlich war. Und so machte jedes Ordnungsamt etwas anderes daraus. Die eine Kommune erlaubte ausschließlich Welpentraining, die nächste erlaubte alles und die nächste wiederum beschränkte es auf Einzeltraining. Die meisten folgten jedoch einfach der Richtlinie und verboten Hundetraining komplett. Verbote bekamen grundsätzlich auch nur diejenigen, die nachfragten. Dass sich plötzlich die Einteilung der Hundeschulen geändert hat, wusste auch nicht jeder – veröffentlicht wurde es nämlich nicht. Bußgelder drohten natürlich trotzdem. Wer aufgrund möglicher Hilfszahlungen ein Verbot schriftlich haben wollte, bekam es oft nicht oder musste viele Wochen auf eine Antwort warten. Aber auch mit einem schriftlichen Verbot gibt es kaum Hilfszahlungen für die meisten Betroffenen.

Keine Kunden für Hundetrainer

Während man also im Teillockdown noch fröhlich in die Geschäfte strömte und zumindest noch einen weiteren Haushalt treffen durfte (Fun Fact: In NRW sind nur Kontakte in der Öffentlichkeit beschränkt – wer sich in der Wohnung also mehrere Haushalte eingeladen hat, hatte kein Problem), durften Hundetrainer keinen Kunden sehen. Egal ob mit Maske oder ohne. Man hätte sich auf einen Kaffee treffen dürfen, aber Geld dafür nehmen, war verboten.

Auch ein Bundesland weiter wurden Hundeschulen als außerschulische Bildungseinrichtungen eingestuft. In Niedersachsen durften diese jedoch genau deswegen öffnen… Die versprochene einheitliche Vorgehensweise der Bundesländer gab es somit nicht.

In NRW waren spätestens ab Mitte Dezember sämtliche Hundeschulen dicht. Kein Einzeltraining, kein Gruppentraining – es gab zu viele (berechtigte) Beschwerden darüber, dass jede Kommune es anders handhabte und so ein ungleicher Wettbewerb zwischen den Hundeschulen entstand.

Schon bald zogen weitere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern und Schleswig-Holstein nach und stuften Hundeschulen nun als außerschulische Bildungseinrichtung ein. Auch als Reaktion auf die fehlende Wirkung des Teillockdowns wurden die Bestimmungen verschärft. In anderen Bundesländern dagegen durfte weiterhin Training gegeben werden.

Petitionen für Öffnung der Hundeschulen

Mittlerweile taten sich einige Hundetrainer zusammen (bzw. suchten Unterstützung bei ihrem Berufsverband), verbreiteten Petitionen, demonstrierten für die Öffnung der Hundeschulen und schrieben Abgeordnete an. Dies zeigte anscheinend Wirkung. Mit niedrigeren Inzidenzen gab es erste Lockerungen und tatsächlich bewegte sich etwas.

Aktuell ist in allen Bundesländern Training wieder möglich. In welcher Form ist jedoch sehr unterschiedlich. NRW erlaubt mittlerweile Einzeltraining. Einige Bundesländer erlauben jede Form von Training oder stellen dies zumindest bei passender Inzidenz in Aussicht. Trotzdem gibt es auch hierbei wieder Unstimmigkeiten und kommunal wird wieder abweichend entschieden. Und so kann es sein, dass in Niedersachsen eine Hundeschule komplett öffnen darf und 10 km weiter, darf die nächste gar nichts anbieten. In NRW gibt es keine Öffnungsperspektive, was den Gruppenunterricht angeht.

Für die meisten Hundeschulen bedeuten die (Teil-)Schließungen eine wirtschaftliche Katastrophe – vor allem, wenn bereits vorher mehrere Monate gar nicht mehr gearbeitet werden durfte. Die meisten Hundetrainer fallen als Solo-Selbstständige auch durch die Hilfszahlungen.

Hundetraining ist tierschutzrelevant und wichtig für die öffentliche Sicherheit

Die wirtschaftliche Perspektive ist das eine – auf der anderen Seite ist Hundetraining tierschutzrelevant und wichtig für die öffentliche Sicherheit. Das mag hochtrabend klingen, jedoch nutzen viele Menschen die Zeit des Lockdowns, um sich einen Hund anzuschaffen. Ob Welpe oder Tierschutzhund – wem Erfahrung und Wissen (noch) fehlt, oder die Unterstützung eines Hundetrainers, sowie die Vorteile einer Gruppe schätzt, benötigt hierfür eine Hundeschule. Gerade Welpen und Junghunde brauchen Erziehung und Sozialisation. Was in dieser Zeit verpasst wird, ist später nur schwer aufholbar. Einiges geht im Einzeltraining, aber nicht alles. Zum einen fehlt im Einzeltraining die Ablenkung durch die Gruppe und die Möglichkeit mit verschiedenen Artgenossen zu kommunizieren. Zum anderen ist es auch eine finanzielle Frage, wenn Hundebesitzer regelmäßiges Training benötigen. Dass das Verbot von Einzeltraining erst recht besonders gravierend ist, sollte klar sein. Wer Zuhause anstatt des gewünschten netten Familienhundes plötzlich einen Hund hat, der den Besuch angreift oder das eigene Kind beißt, benötigt sofort Hilfe.

Hygienemaßnahmen sind kein Problem

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen ist es im Hundetraining kein Problem notwendige Hygienemaßnahmen einzuhalten. Trainiert wird draußen an der frischen Luft. Abstände zwischen Hundehaltern und Trainern sind problemlos einzuhalten und wurden auch bereits vor Corona eingehalten. Alleine die Leinen der Hunde verhindern, dass die Halter sich allzu nahe kommen können. Selbst Masken können im Training gut getragen werden und die Kontaktverfolgung ist ebenfalls gegeben. Das Risiko einer Ansteckung ist somit äußerst gering.

Während in vielen Bereichen es nun Öffnungen und Lockerungen gibt, die nicht derart günstige Umstände haben, sitzen viele Hundetrainer immer noch auf dem Trockenen, oft ohne Anspruch auf Hilfen, dafür mit laufenden Kosten. Sind sie politisch nicht wichtig genug, dass man sie immer wieder vergisst? Wie kann es sein, dass Hundeschulen derart willkürlich behandelt werden? Es ist schwer nachvollziehbar nicht die (steuer-)rechtlichen Vorteile eines Freiberuflers zu genießen (was man als Lehrer wäre), weil man Dienstleister ist, aber gleichzeitig als außerschulische Bildungseinrichtung geschlossen zu werden, weil man kein Dienstleister ist.

In NRW ist der Gruppenunterricht für Musikschulen mit bis zu fünf Schülern wieder erlaubt. Das Hundetraining mit mehr als einem Haushalt jedoch nicht. Vielleicht wäre es eine Maßnahme die Kunden einfach mit einer Blockflöte auszustatten. Flötenrückruf, Leinenführigkeit während der Besitzer ein Liedchen flötet, Kommandos während Tonleitern geübt werden – nur kreative Köpfe gehen nicht pleite. Und wer danach noch immer nicht gut Blockflöte spielt, hat immerhin später einen Hund, der nicht zur Gefährdung seiner Umwelt wird, sondern das Leben seiner Familie wirklich bereichert.

Mehr zum Thema:

Autorin: Nina Dany-Hirsch von der Hundeschule Hundesache

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte trage keinen Kommentar ein!
Bitte trage deinen Namen hier ein