München: Neue Hundeverordnung mit Leinenpflicht

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Hund, Leine, Straße

Mit dem heutigen Tag, den 11. Juli 2013 tritt in der Stadt München die neue Hundeverordnung in Kraft. Damit regelt die „Neue Münchner Linie“ die Leinenpflicht im Stadtgebiet. Genauer gesagt, wo im Stadtgebiet generell Hunde an der Leine geführt werden müssen, wo die Leinenpflicht nur für große Hunde besteht und wo Hunde keinen Zutritt haben.

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Die richtige Hundeleine

Für die Hundeleine gilt: Die Leine muss reissfest und darf maximal zwei Meter lang sein. Sie muss so am Halsband oder Geschirr befestigt werden, dass der Hund nicht herausschlupfen kann und ist im Vorhinein anzulegen, bevor ein Bereich mit Leinenpflicht betreten wird.

Grüner Poller - Hunde nicht erlaubt Hundeverordnung

Leinenpflicht für alle Hunde gilt in München:

  • im gesamten Westpark
  • auf den Wegen städtischer Grünanlagen, in Bereichen, in denen „grüne Poller“ stehen

Leinenpflicht für große Hunde in München:

Für große Hunde, dazu zählen Hunde von 50 Zentimeter Schulterhöhe oder mehr, sowie die ausgewachsenen Hunderassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Deutsche Dogge (unabhängig ihrer tatsächlichen Größe), gilt die Anleinpflicht zusätzlich an folgenden Orten:

  • in der Innenstadt, innerhalb des Altstadtrings
  • in Fußgängerzonen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
  • in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen

Für Kampfhunde gelten deutlich strengere Vorschriften, sie müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt angeleint werden.

Zudem besteht in München ein generelles Betretungsverbot für Hunde:

  • auf Kinderspielplätzen
  • auf Verbotszonen der städtischen Grünanlagen – gekennzeichnet durch „grüne Poller“ mit einem durchgestrichenen Hundesymbol
  • auf der Theresienwiese während des Oktober- und Frühlingsfestes
Hundepoller München
Grüner Poller zur Kennzeichnung von Verbotszonen für Hunde

Anlass für die neue Hundeverordnung sind laut dem Münchner Kreisverwaltungsreferat zwei verheerende Hundeattacken auf Kleinkindern im Sommer 2012 sowie die steigende Anzahl an gemeldeten Vorfällen.

Quelle & Fotos (bis auf Titelbild): Kreisverwaltungsreferat München

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