Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen

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Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse.

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Mit dem ab Juli in Kraft getretenen Gesetz reagierte die Landesregierung von Niedersachsen auf vergangene Beißattacken von Hunden.

Hundeführerschein Prüfung in Niedersachsen

Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann bei jeder von der Gemeinde anerkannten Institution (Verein, Hundeschule, Tierarzt) abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen.

Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss  vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden. Mehr zu den Kosten für die Prüfungen finden sich hier.

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.

Zu beachten:

  • Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.
  • Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen.
  • Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen.
  • Vor dem 1. Juli abgelegte Prüfungen sind  gültig, wenn die Prüfung von zertifizierten Stellen, die auch nach dem 1. Juli prüfungsberechtigt sind, vorgenommen wurden.

Zudem müssen Hundehalter seit 1. Juli 2013 ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister melden.

Einen Auszug der Testfragen für die theoretische Prüfung haben wir in unserem Artikel Sachkundenachweis Niedersachsen: Testfragen für den Hundeführerschein veröffentlicht.

Im Praxisteil muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaige Gefahren vorzubeugen. Übungen wie Sitz und Platz werden unter anderem an drei sitationsbezogenen Orten (ablenkungsarm, in einer Zone, in dem Hunde frei laufen dürfen und im öffentlichen Raum) überprüft.

Ist man noch nicht in Besitz eines Hundes, kann die praktische Prüfung auch mit einem Hund, der nicht der eigene ist, abgelegt werden. Ob hierzu ein Hund, zum Beispiel von einer Hundeschule gestellt werden kann, ist vor Ort mit der jeweiligen Prüfungsstelle zu besprechen.

Für den Hundeführerschein müssen keine Übungsstunden wie bei einem normalen Führerschein gemacht werden, vorbereitende Kurse können auf freiwilliger Basis abgelegt werden, sind jedoch nicht vorgeschrieben.

So kommt man auch zum Hundeführerschein

In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

  • Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin / zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)
  • Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014
  • Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil vom 15.08.2013
  • Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis“, bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien“ in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien“ nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien“ (Stand 01.2014)

Anmerkung: Erst die vollständig in Theorie und Praxis abgelegte Prüfung gilt bei den oben genannten Prüfungen als Nachweis der Sachkunde.

Bücher zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Hundehalter

66 Kommentare

  1. Hallo, ich hab seit meinem 15ten Lebensjahr einen Hund (bin nun 25), muss ich nun einen Hundeführerschein machen, wenn ich mir einen zweiten Hund dazu hole?

    Der Hund läuft von den Steuern aus, auf den Namen meiner Eltern.

  2. Das mit dem Hundeführerschein in Niedersachsen ist die größte abzocke die es gibt! Komischerweise in Sachsen Anhalt sind die Hunde wohl anders und beißen nicht? Ich hatte mein Hund grad gekauft und die Folgekosten beliefen sich auf ca 400 Euro,nur damit ich einen kleinen maximal 30 cm grossen Hund halten darf. Das ist die dreiseste Abzocke vom Land Niedersachsen! Dadurch sollte man sich nicht wundern, wenn mehr Hunde ausgesetzt werden!!!mfg

  3. Hallo
    Mal ganz erlich.Die ganze Sache ist doch ein Witz.Mein Sohn ist 20 Jahre alt und wir haben immer Hunde gehabt .Ich bin 47 und habe seit meinem 2.Lebensjahr immer Hunde .Es kann doch nicht sein das das Land Niedersachsen bestimmt das mein Sohn tatsächlich nen Führerschein für einen Hund machen soll!!!!
    Es ist lächerlich . Man sollte sich echt überlegen was das Land Niedersachsen sich noch einfallen läßt um Hundebesitzer zu schikanieren.
    Mein Sohn wird diesen bescheuerten Führerschein bestimmt nicht machen und da lasse ich es auch auf ne Strafe ankommen bin gut Rechtschutz versichert.
    Es sollten sich viel mehr Menschen gegen diesen Blödsinn wehren.

    • Wenn dein Sohn sich so toll auskennt sollte er den Schein doch easy bestehen können. Verstehe das Problem nicht?
      Nur weil er im Auto saß als ihr gefahren seid heißt das noch lange nicht er braucht keinen Führerschein…
      Blödsinn sind eher solche Wutbürgerkommentare. Der Führerschein ist wichtig und richtig. Man kann nur hoffen dass es noch viel stärker intensiviert und unter höchste Strafen gestellt wird. Leute die so auf Struktur und Regeln scheißen dürfen einfach nichts mit Hunden zutun haben.

  4. Ich muss auch mal kurz fragen: Wenn ich selbst also meinen Hund Juli 2012 bekommen habe, mein Exfreund mit Hund so im März 2012 ausgezogen ist, dann ,muss ich jetzt Führerschein machen? Bis heute hat niemand danach gefragt, bei Umzug nun kommt diese Frage auf, da mich der Landkreis darauf hingewiesen hat.
    Muss ich echt los jetzt?

  5. Für mich der grösste Schwachsinn! Man sollte lieber darauf achten wer überhaupt einen Hund unterhalten kann und dementsprechend überhaupt einen Hund kaufen darf. Bin schon seit meinem 3 Lebensjahr mit Hunden aufgewachsen und soll jetzt nach meiner Rückkehr nach DE, mit 59, einen Führerschein machen. Es gibt wichtigere Themen in DE!!!

  6. Sch…. . Als unsere Tochter unseren zweiten Hund vor sieben Jahren geholt hat, hieß es im Rathaus, dass nur eine Person pro Haushalt angegeben werden kann. Nun ist sie ausgezogen, und muss einen Hundeführerschein für den Nachfolger ihres Hundes machen. Ich komme mir verarscht vor!!!

  7. Ich verstehe die Probleme hier nicht so ganz…
    Wenn doch alle so fit in der Hundehaltung sind, wo ist dann das Problem mit dem Sachkundenachweis?
    Abzocke zählt nicht, denn ein Hund kostet Geld und bei Krankheit auch schnell mal das 100fache der Prüfungsgebühren!
    Letztendlich ist es nicht verwunderlich, dass Niedersachsen diesen Sachkundenachweis und Registrierungspflicht eingeführt hat.
    Ja, auch wir haben seit über 30 Jahren immer einen Hund in der Familie gehabt, allerdings immer auf den Namen meines Mannes angemeldet. Nun bekommen wir einen neuen Welpi, den ich auf meinen Namen anmelden werde, da ich mit ihm beruflich arbeiten möchte…also mache ich NATÜRLICH den Sachkundenachweis und die praktische Prüfung dann im nächsten Jahr mit meinem Hund!

    • was für ein blödsinn, wer sich für eine sachkundeprüfung( nachweis ) stark macht ist auch für fußgängerführerschein oder radfahrer die sind viel gefährlicher. Oder freilaufende katzen pferde sind auch bissig was ist damit.

      • Blödsinn ist dein Kommentar tatsächlich. Es geht nicht nur um die Gefährlichkeit sondern auch um Tierschutz. Die Tierheime sind überfüllt. Und zwar ALLE. Egal ob Berlin oder sonstwo.
        Voller unsozialisierter Hunde und anderen Tieren die irgendwelche Gurken einfach so kaufen ohne Kenntnis und Kundigkeit.

        Einen „Fußgängerführerschein“ hat man übrigens automatisch. Der Führerschein kann auch entzogen werden wenn man sich per Rad oder zu Fuß gegen die STvO verhält. Und minderjährige sind Schutzbefohlene der Eltern. Jedem Kind wird von Eltern, KITA, Schule und co. sehr genau beigebracht wie man sich zu Fuß verhält.

        Und ja, freilaufende Katzen sind auch ein Thema. Gut das du es ansprichst – ich hoffe hier tut sich auch noch etwas.

  8. Hallo. Wir leben seid 25 Jahren in Neuseeland und haben vor im nächsten Jahr nach Deutschland (Niedersachsen) zurückzukehren. Unsere beiden Hunde sollen natürlich mit uns kommen. Wir haben unser ganzes Leben lang Hunde gehabt. Müssen wir ‚Beweise‘ mitbringen, dass wir verantwortungsvolle Hundehalter sind? Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

    • Hallo Sabine,

      mit deinem konkreten Anliegen wendest du dich am Besten direkt an das Ministerium. Diese können dir das sicher genauer erläutern, ob und wer eine Prüfung in eurem Fall ablegen muss bzw. welche Nachweise erforderlich sind.

      Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
      Calenberger Straße 2, 30169 Hannover

      Liebe Grüße
      Christina

  9. Hallo, Ich hätte da eine Frage. Wenn ich meinen Hund in Niedersachsen anmelden. Vorher in NRW gelebt habe und der Hund dort schon seit 9 Jahren angemeldet ist. Muss ich den Hundeführerschein dann machen oder zählen meine Jahre als Hundehalterin aus NRW?

    Vielen dank

  10. Hallo, ich bekomme einen pflegehund durch eine tierorg. Muss ich trotzdem eine Prüfung machen? In der Vergangenheit hatte ich schon mehrere Hunde selber im Besitz gehabt. War aber in anderem Bundesland vorher gewohnt. Was muss ich tun ?

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