Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen

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Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse.

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Mit dem ab Juli in Kraft getretenen Gesetz reagierte die Landesregierung von Niedersachsen auf vergangene Beißattacken von Hunden.

Hundeführerschein Prüfung in Niedersachsen

Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann bei jeder von der Gemeinde anerkannten Institution (Verein, Hundeschule, Tierarzt) abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen.

Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss  vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden. Mehr zu den Kosten für die Prüfungen finden sich hier.

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.

Zu beachten:

  • Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.
  • Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen.
  • Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen.
  • Vor dem 1. Juli abgelegte Prüfungen sind  gültig, wenn die Prüfung von zertifizierten Stellen, die auch nach dem 1. Juli prüfungsberechtigt sind, vorgenommen wurden.

Zudem müssen Hundehalter seit 1. Juli 2013 ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister melden.

Einen Auszug der Testfragen für die theoretische Prüfung haben wir in unserem Artikel Sachkundenachweis Niedersachsen: Testfragen für den Hundeführerschein veröffentlicht.

Im Praxisteil muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaige Gefahren vorzubeugen. Übungen wie Sitz und Platz werden unter anderem an drei sitationsbezogenen Orten (ablenkungsarm, in einer Zone, in dem Hunde frei laufen dürfen und im öffentlichen Raum) überprüft.

Ist man noch nicht in Besitz eines Hundes, kann die praktische Prüfung auch mit einem Hund, der nicht der eigene ist, abgelegt werden. Ob hierzu ein Hund, zum Beispiel von einer Hundeschule gestellt werden kann, ist vor Ort mit der jeweiligen Prüfungsstelle zu besprechen.

Für den Hundeführerschein müssen keine Übungsstunden wie bei einem normalen Führerschein gemacht werden, vorbereitende Kurse können auf freiwilliger Basis abgelegt werden, sind jedoch nicht vorgeschrieben.

So kommt man auch zum Hundeführerschein

In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

  • Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin / zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)
  • Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014
  • Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil vom 15.08.2013
  • Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis“, bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien“ in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien“ nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien“ (Stand 01.2014)

Anmerkung: Erst die vollständig in Theorie und Praxis abgelegte Prüfung gilt bei den oben genannten Prüfungen als Nachweis der Sachkunde.

Bücher zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Hundehalter

66 Kommentare

  1. Ich habe mal eine Frage. Bedeutet es oben das man beim Ablegen der Prüfung 16 sein muss, dass man vor der theoretischen Prüfung 16 sein muss oder erst vor der praktischen Prüfung?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    • Hallo Josi,

      man muss vor beiden Prüfungen das 16. Lebensjahr erreicht haben. Die theoretische Prüfung wird schon vor Anschaffung eines Hundes abgelegt, auch dort muss man schon 16 Jahre alt sein.

      Viele Grüße
      Melanie

        • Danke für deinen Hinweis! Wir haben den Punkt im Artikel geändert. Wir haben auch beim Landwirtschaftsministerium Niedersachsen nachgefragt und folgende Antwort von der Zuständigen, Frau Margaretha Bloch, erhalten:

          Nach deutschem Recht ist für die Begründung der Haltereigenschaft zu beachten, dass ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, beschränkt geschäftsfähig ist. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

    • Hallo allerseits,

      erschrecken, was ich hier lese.
      16. Lebensjahr, Formular, theoretischer und praktischer Teil,…
      Leute, gehts noch? Woher dieser Drang, alles protokollieren, dokumentieren und statistisch erheben zu müssen?
      Ein Hund ist zunächst ein Hund. Danach kommt die Rasse. Ein Hund mit schlechtem Verhalten hat nichts mit seiner Rasse zu tun, aber Bürokraten können so etwas nicht wissen.
      Ich hoffe, es lassen sich LÄNGST nicht alle Menschen in dieses sinnfreie, unlogische Regelwerk der Bürokratie zwängen. Gebt lieber das Geld für gutes Futter und Pflege aus als für irgendwelche Sesselfurzer, die nicht einmal wissen, wie ein Hund riecht, aber sämtliche Gesetze verfassen und verabschieden.
      Erzieht eure Hunde und vertraut nicht auf Begriffe wie:

      – Schuld haben
      – Recht haben
      – Schadensersatz
      – Versicherungsbeiträge
      – etc.
      Wie gesagt, ich hoffe SEHR, dass die meisten Hundebesitzer ihre Hunde NICHT registrieren oder gar Steuern zahlen (wofür DAS eigentlich? Was tut der Staat für einen Hund? Vekalien nimmt man mit, Tierarztkosten trägt man selbst; eine bekanntin, die bei der Gemeionda arbeitet, sagt mir, es gäbe keine Verwednug für das Geld. Es läuft einfach ein. Kaffeegeld für unsere Beamten!!!).
      Wenn der Bevölkerung etwas nicht passt, dann müssen die Agressoren ein Feedback erhalten. Das ist das mindeste!
      Also, steckt eure Gesetze sonst wohin.
      Ich habe den Hund, ich habe eine Leine und ich habe Verantwortungsbewusstsein.
      Wenn dem Staat das nicht reicht, weil immer mehr Menschen leichtsinniger werden und sich einfach einen Hund holen ohne entspr. Erziehung, dann hört auf die Gesellschaft zu verdummen.
      Ist ja praktisch: eine dumme Gesellschaft stellt ja auch keine kritischen Fragen, korrekt?
      Sie füllt einfach Formulare aus und pariert!
      Bin gespannt, ob meine freie Meinung in diesem freien, demokratischen Land (LACH) es auch ins Forum schafft. Wird eh gelöscht, weil meine Aussage nicht…. DIN genormt ist?
      Over and Out!
      Hundebesitzer ohne Papiere!

      • Viele Hundebesitzer sind eben nicht eigenverantwortlich. Sie ***** sich einen Dreck um ihre Mitmenschen. Sie halten sich eine ganze Rotte von Hunden im Garten, gehen arbeiten, lassen die Tiere im Garten treiben, was sie wollen, stundenlanges nervtötendes Gekläffe und Ausbüchsen ohne Aufsicht inklusive. Da werden schon mal Kinder auf dem Fahrrad verfolgt oder Nachbarn eingeschüchtert und 20 Stunden am Tag beschallt. Genau wegen solcher rücksichtslosen uneinsichtigen Hundehalter braucht es Gesetze. Steuern gibt es viele, über die man sich aufregen kann. Man zahlt auch Sektsteuer, obwohl der Staat nichts für den Sekt tut,Tabaksteuer, obwohl er nichts für den Tabak tut. Von der Mehrwertsteuer habe ich auch keinen Mehrwert. Die Kirchensteuer fließt nicht in kirchliche Krankenhäuser, obwohl der Staat die Steuer für die Kirche einzieht, gönnen die Pfaffen sich nur goldene Badewannen davon.
        Wenn ein Kind von einem Hund gebissen wird, müssen die Eltern das Gesetz auf ihrer Seite haben. Leider gibt es viel zu viele Hundehalter, die keine Ahnung von gar nichts haben. Es sollte doch in ihrem Sinne als Hundehalter sein, dass man nicht alle generell für rücksichtslos hält. Meiner Meinung nach kann das nur ein Hundeführerschein regeln.

        • Hallo hier allgemein,

          ja, das gilt auch für manche Menschenbesitzer (Eltern). Da gibt es leider KEINEN Führerschein für. Blödsinn! Kann man einfach nicht nachvollziehen. Es gibt gute und schlechte Menschen, die haben gute Hunde und „schlechte“ Menschen (unerfahren oder einfach nur gedankenlos) erziehen VIELLEICHT ihre Hunde schlecht. Es gibt einen Fuehrerschein für Autofahrer – dass heisst gar nichts, wenn ich mir so manch rücksichtsloses, rechthaberisches Verhalten im Strassenverkehr ansehe. RÜCKSICHT lernen wir beim Fuehrerschein machen nicht, sondern von ZU HAUSE.
          gute Nacht

        • Ich meine:
          So sieht Willkür aus. Der Zwang zum Hundeführerschein ist völlig unverhältnismäßig.
          Es gibt genügend Dinge im Leben, die um ein vielfaches gefährlicher sind und für die es keine „Führerschein“-Pflicht gibt. Statistiken zeigen eindeutig, dass z.B. Hausarbeit oder Reiten viel gefährlicher sind.
          Die Gesetzliche Regelung ist ein Resultat der Angst aus Unwissenheit. Viele intelligente Tiere gehören zu unserem Leben, aber zu viele Menschen wissen viel zu wenig von ihnen. Oft führen provokante und ignorante Menschen geradezu Konflikte mit Tieren herbei.
          Was lernen Kinder in der Schule: Biologie der Tiere, ja – aber Sozialverhalten?
          Ein Hundeführerschein wird bei „Beißattacken“ nichts ändern, aber Ausbilder und Behörden werden mit minderwertigen und untauglichen Fragen auf Kosten der Hundehalter viel Geld verdienen. Gute Hundeführer brauchen viel mehr. Nur rücksichtsvolles und verantwortungsvolles Verhalten aller Menschen hilft Probleme zu vermeiden. Und dass nicht nur für den Umgang mit Hunden.

        • Habe heute zum erstenmal von diesem Führerschein gehört. Prinzipiell richtig aber was macht es für einen Sinn mit einem fremden Hund eine Prüfung abzulegen wenn dann muss es mit dem eigenen Hund sein. Es wäre viel einfacher und sinnvoller wenn Hundehalter eine Begleithundeprüfung machen würden denn hier gibt es auch einen Theoretischen und praktischen Teil und nach der Prüfung ist sicher gestellt das Mensch und Tier eins sind. Aber die meisten denken wahrscheinlich nach der Prüfung, egal welche, brauche mann nichts mehr zu machen und schon hat sich alle Arbeit in Luft aufgelöst. Wie soll ein Tierarzt Bescheinigen das ich und der Hund zusammen passen. In meinen Augen ist diese Art des Hundeführerscheins nur ein politisches Zeichen seht her wir machen was und eine gut geölte Geld Maschine. Kostenpflichtige Registrierung, wenn ich meinen Hund anmelde ist er registriert und wenn ich ihn nicht anmelde erfolgt bei Kontrollen eine empfindliche Strafe, z.B. 5000 Euro und das konsequent. Denn dann werden ganz schnell alle angemeldet.

      • So sehe ich das auch.kompletter schwachsinn das ganze.also und wenn die schon nen test mit den besitzern machen wollen dann bitte gratis.die sollten mal eher zusehen das sie tierbesitzern die unverhofft eine sehr hohe tierarztrechnung zahlen müssen finanziell unterstützen. Damit wäre dem tier und dem halter geholfen und ws gäbe wieder ein paar weniger ausgesetzte tiere.

    • Hallo Karl,

      der Hundeführerschein ist für alle Hundebesitzer, die ihren Hund nach dem 1.Juli 2011 angeschafft haben, vorgeschrieben, unabhängig der Rasse.

      Ausnahmen gelten für Hundehalter, die in den letzten zehn Jahren für mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben, sowie Tierärzte, Jäger und Betreiber von Tierheimen.

      schöne Grüße
      Christina

    • Vielleicht hilft dir die Auskunft von Frau Margaretha Bloch vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weiter:

      Zu der nach § 3 Abs. 1 NHundG vorgesehenen Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter ist anzumerken, dass für das Bestehen der Prüfung lediglich die für eine Hundehaltung elementaren Grundkenntnisse notwendig sind. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung ist dieser Vorgabe entsprechend angepasst. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Sofern keine einschlägigen Kenntnisse über Hundehaltung vorliegen, empfiehlt es sich, vor Ablegung der Prüfung eine Ausbildung, etwa bei einer Hundeschule, zu absolvieren. Das Halten eines Hundes ohne die erforderliche Sachkunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10000 Euro geahndet werden.

    • Hallo Tanja, laut dem niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden benötigen folgende Personen keinen Sachkundenachweis:

      1) Personen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben,

      2) Tierärztin oder Tierarzt bzw. Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs,

      3) Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben,

      4) Personen, die eine Erlaubnis des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzen,

      5) Personen, die für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthund verantwortlich sind, sowie

      6) Personen, die einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund halten.

      Vielleicht hilft dir diese Auskunft weiter.

  2. Muss ich um den Hundeführerschein zu machen wirklich ettliche übungsstunden wie z.B. beim normalen Führerschein machen oder kann ich mich einfach zur Prüfung anmelden und wie? Was kostet mich der Hundeführerschein?

    • Halle Ann-Kathrin, auch hier verweisen wir auf das niedersächsische Hundegesetz. Laut den FAQ heißt es dort, dass vorbereitende Kurse auf freiwilliger Basis abgelegt werden können, diese aber nicht verpflichtend sind.

      Bezüglich der Kosten der Prüfungen:

      Die theoretische Prüfung als Papierversion und die praktische Prüfung sollten inklusive aller Prüfungsunterlagen und Urkunde jeweils ab 40 € kosten. Die theoretische Prüfung wird 10 € günstiger, wenn sie online abgelegt wird.
      Die genauen Preise eines Prüfers sollten direkt beim Prüfer erfragt werden.

      Schöne Grüße
      Christina

        • Hallo Lara,

          mit „online“ ist hier nicht von zu Hause aus gemeint, sondern online bei einem Prüfer vor Ort. Danke, diese vier Worte sind wohl im vorherigen Kommentar abhanden gekommen.
          Testfragen und weitere Informationen zum theoretischen Teil findest du hier.

          beste Grüße
          Christina

  3. Hallo ihr Lieben,

    mich würde interessieren, wie die praktische Prüfung aussieht. Kann ich mir diese in etwa wie den Begleithund vorstellen?

    Wie sieht es z.B. mit der Leinenführigkeit aus? Ich habe gehört, dass der Hund in der praktischen prüfung ohne Leine abrufbar sein muss. Wo wird das geprüft – also in einem Freilauf? Und stimmt diese Information überhaupt?

    Leider kann ich nirgens konkrete Angaben zum Ablauf der praktischen Prüfung entdecken.

    LG

    • Laut dem PDf des niedersächsischen Landwirtschaftsministerium dauert die praktische Prüfung in etwa 1 Stunde.

      Die Prüfungssituationen der praktischen Prüfung entsprechen den Situationen einer gängigen Hundeführerscheinprüfung. Übungen wie „Sitz“, „Platz“, „Steh“ und „Bleib“ sollen vom Halter situationsbezogen eingesetzt werden, um den Hunde zu kontrollieren. Nach Einschätzung des Prüfers können Prüfungssituationen mehrfach und in wechselnder Reihenfolge abverlangt werden.

      Die Prüfung findet an drei Orten statt: In ablenkungsarmer Umgebung, in einem Bereich, in dem Freilauf von Hunden gestattet ist (z.B. Öffentliche Grünanlage o.ä.) und im verkehrsöffentlichen Raum (z.B. Innenstadtbereich).

      Im Verlauf der Prüfung muss deutlich werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Gefahren und keine Belästigungen entstehen.

      In unserem zweiten Artikel mit den Testfragen des Hundeführerscheins befindet sich ganz unten ein PFD des Landwirtschaftsministeriums mit Fragen und Antworten zum Sachkundenachweis:
      https://www.planethund.com/allgemein/sachkundenachweis-niedersachsen-fragen-hundefuehrerschein-1007.html

      LG

  4. Eine Frage,
    wir hatten 6-7 Jahre einen Familiennhund. Ich wohnen nun alleine und möchte mir einen Hund anschaffen. Muss ich trotzdem einen Hundeführerschein machen? Die Verantwortung trug natürlich meine Mutter. Aber ich war ja auch täglich mit ihm beschäftigt.

    • Laut dem PDF des niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gilt: Sofern
      Familienangehörige, die keine Halter sind (z.B. Kinder) den Haushalt verlassen (oder
      verlassen haben) und eine Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011
      aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter
      im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

    • Hallo,
      mein Mann ist Grieche und hat dort einen Hund gehalten. Nun ist er seit 5 Jahren in Deutschland. Der Hund wurde damals zu seiner Mutter gegeben, wo er auch jetzt noch lebt. Er hat also mehr als 2 Jahre einen Hund gehabt, in den letzten 10 Jahren. Es gibt keine Hundesteuer…also wie koennen wir das Nachweisen? Oder besser…welche Nachweise sind erforderlich, damit er hier keine Sachkundepruefung ablegen muss? Vielen Dank!

      • Hallo Anna,

        mit diesem Anliegen empfehle ich dir, dass du dich direkt an das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wendest oder alternativ an einen der zugelassenen Prüfer. Ich denke die können dir dann eine genaue Auskunft geben.

        Liebe Grüße

  5. Wenn ich mir einen Chiwawa kaufe und es eh Leinenpflicht ist, warum muß ich dann den Hundeführerschein machen, fände es dann lächerlich, ein Hund größer als ein Meerschweinchen :D , Irgendwo müßte es doch eine Größenordnung geben, sonst bleiben auch die Tierheime demnächst wohl überfüllt, denn wer kann es sich leisten zumal wenn man evtl. Hartz 4 hat und doch nicht auf einen Hund verzichten möchte.

  6. Hallo
    Ich habe mein und der am 14.04.13 geboren ist am 22.06.13 bekommen und nach dem 01.07 bei der Gemeinde angemeldet!
    Muss ich jetzt den Führerschein machen?

    • Hallo Chris,

      der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben. Ausgenommen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.

      liebe Grüße

  7. Hallo, ich habe folgende Frage. Unser ehemaliger Hund ist vor 3 Jahren gestorben. Wir haben ihn über 14 Jahre gehabt. Jetzt nach dieser Zeit überlegen wir uns einen neuen Hund anzuschaffen. Ist das jetzt noch ohne diesen Schein möglich ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Gruß Petra Reimers

    • Hallo Petra, laut dem niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden benötigen Personen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben, keinen Sachkundenachweis.

      Vielleicht hilft dir diese Auskunft weiter.

  8. Hallo,
    mein letzter Hund ist 2005 verstorben und ich hatte ihn 9 Jahre. Muss ich die Prüfung ablegen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Gruss Imke K.

    • Hallo Imke,

      entschuldige die späte Antwort. Unser Rat ist, dich am Besten an die Behörden zu wenden, diese können dir deine Frage am genauesten beantworten.

      liebe Grüße
      Christina

  9. Hallo,

    ich habe auch eine Frage!
    Ich bin 19 und Wohne noch Zuhause.
    Wir haben vor 9 Jahren einen Jack Russel bekommen dort war ich 10 es ist unser Familien hund aber ich habe mich um Ihn gekümmert und Prüfungen Wie begleithundeprüfung und auch eine Theorieprüfung gemacht jetzt aber habe ich meinen Eigenen Hund und bin der Meinung, das ich diesen Hundeführerschein nicht machen muss.
    Jetzt meine Frage muss ich den machen oder nicht?

    • Hallo Tine,

      entschuldige die späte Antwort. Am Besten du wendest dich ebenfalls an die Behörden oder einer der zugelassenen Prüfungsstellen, diese können dir deine Frage am genauesten beantworten.

      liebe Grüße
      Christina

    • Ich habe eine Frage zu dem Hundeführerschein. Und zwar heißt es das man ihn nicht brauch, wenn man in den letzten 10 Jahren nachweislich 2 Jahre einen Hund besessen hat, heißt es das man ihn auf sich selber angemeldet haben muss oder reicht das, dass man quasi sein lebenlang mit Hunden aufgewachsen ist. Denn ich komme aus NRW und da brauchten wir sowas nicht und der Hund war auf meine Eltern angemeldet, jetzt wohne ich in Niedersachsen und brauche ich dann trotzdem ein Hundeführerschein?

  10. Ich habe in Niedersachsen erfolgreich den Sachkundenachweis abgelegt. Jetzt möchte ich meinen Hund auch gerne in Hamburg führen und auch von der Leine lassen dürfen. An wen muss ich mich in Hamburg wende um das zu beantragen.

    • Hallo Kaddi,

      probiere es in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz -Veterinärwesen/Lebensmittelsicherheit-
      in der Billstraße 80, 20539 Hamburg.

      Dort sollten Sie dir weiterhelfen können.

      liebe Grüße

  11. Hallo,

    ich habe mir 2009 einen Hund angeschafft. Jedoch ist er bei meinen Eltern gemeldet gewesen. Ich bin 42 Jahre alt und wohne bis auf fünf Jahre auf dem Hof meiner Eltern; die schon einen Hund hatten, seid dem ich drei Jahre alt war. Ich war bis vor zehn Jahren bei meinen Eltern gemeldet und jetzt wohne ich direkt ( Tür an Tür ) neben meinen Eltern. 2009 ist der Hund meiner Eltern verstorben und dann haben meine Eltern gemeint, das mein Hund bei denen angemeldet bleiben könnte. Somit habe ich ihn nicht auf meinem Namen angemeldet, obwohl er seid dem bei mir im Hause lebt. Nun haben meine Eltern einen Pflegehund, den sie jetzt gerne auf ihren Namen haben wollen.
    Muss ich da jetzt einen Hundeführerschein machen, obwohl ich immer mit Hunden zu tun hatte und mich ebenfalls drum gekümmert hatte?
    Und eine zweite Frage: Wenn ich den Hund auf meinen Namen angemeldet habe und ich nun versterbe; muss dann mein nicht verheirateter Partner, der bei mir lebt und den Hund nun übernehmen will auch einen Hundeführerschein machen; obwohl er ihn mit mir zusammen angeschafft hat?
    VG soniM

    • Hallo soniM,

      mit deinem konkreten Anliegen bist du am Besten beim Ministerium selbst aufgehoben. Diese können dir das sicher genauer erläutern, ob und wer eine Prüfung in deinem Fall ablegen muss.
      Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
      Calenberger Straße 2, 30169 Hannover

    • Hallo nochmals,

      Im Bezug auf die zweite Frage gab es dazu folgende Antwort vom Ministerium:
      „Ja. Der Mann wäre dann Halter des Hundes im Rechtssinn. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 NHundG muss, wer einen Hund hält, die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.“

  12. Was wenn ich den Hundefuehrerschein ablegen moechte – ich komme aus Baden-Wuerttemberg, aber keinen eigenen Hund habe…. Muss ich mir einen Hund von einem Bekannten ausleihen fuer die praktische Pruefung oder wird ein Hund gestellt..? Oder besteht fuer mich gar nicht die Moeglichkeit den Hundefuehrerschein abzulegen solange ich keinen eigenen Hund habe..?

    Vielen Dank fuer die Information im vorraus..

  13. Hallo, wir hatten 2 Jahre einen Familienhund, der über meine mutter angemeldet war und ich hatte halt auch jeden Tag mit ihm zu tun und bin jeden Tag mit ihm gassi gegangen,er verstarb letztens, brauche ich einen hundeführerschein, auch wenn ich zusätzlich ein halbes jahr lang tiermedizinische fachangestellte im 1. Ausbildungsjahr war und da jeden tag mit Hunden zu tun hatte, mit denen ich gegangen bin.

    Also: bräuchte ich trotzdessen einen hundeführerschein?

  14. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen: Wie genau ist „in den letzten 2 Jahren einen Hund gehalten haben“ definiert?
    Meine Familie hat schon mein ganzes Leben Hunde, seit Oktober 2013 habe ich einen Hund ununterbrochen bei mir in der Wohnung gehalten, ihn betreut und ausgebildet. Die Haftpflichtversicherung habe ich gezahlt, eingetragener Besitzer und Steuerzahler ist jedoch mein Exfreund. Wohnen tue ich in Schleswig Holstein, möchte aber wieder nach Niedersachsen ziehen. Jetzt ist bei mir die Überlegung: Der Hund soll nun mich als Eigentümer eingetragen bekommen (wir würden damit bis Oktober warten, wegen der 2 Jahre) und ich würde auch die Steuer zahlen.
    Könnt ihr mir nun sagen, ob ich den Schein machen muss? Oder wer mir diese Frage beantworten kann?
    LG Julia

    • Hallo Julia,

      nachdem dein Exfreund als Hundehalter eingetragen ist, vermute ich, dass wenn der Hund in dein „Eigentum“ übergehen soll, dass du den Hundeführerschein dafür benötigen wirst. Um sicher zu gehen, wendest du dich am Besten direkt ans Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover (Tel: +49 511/1202095) oder an eine Prüfungsstelle.
      Eine pdf-Liste der Prüfer findest du am Ende des Artikels unter https://www.planethund.com/allgemein/sachkundenachweis-niedersachsen-fragen-hundefuehrerschein-1007.html
      Diese können dir das sicher genauer erläutern, ob eine Prüfung in deinem Fall abzulegen ist.

      liebe Grüße
      Christina

  15. Hallo,

    ich hab mal eine Frage. Meine Eltern hatten auch einen Hund der ist vor zwei Jahren gestorben. :/ und ich Wohne jetzt mit meinen Verlobten zusammen und ich habe Erfahrung mit Hunden. Bin mit den Hund spazieren gegangen und vieles mehr. Muss ich jetzt auch so ein Schein machen? Ich finde das ehrlich gesagt bisschen dumm ein zu machen, weil ich ja Erfahrung habe, ich weiß wie ich mit einen Hund umgehen muss.

    mit freundlichen Grüßen

    Simone

    • Hallo Simone,

      nachdem der Hund deinen Eltern gehörte, kommt wohl dieser Passus des niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zur Anwendung:
      Sofern Familienangehörige, die keine Halter sind (z.B. Kinder) den Haushalt verlassen (oder verlassen haben) und eine Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011
      aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

      Für die Haltung eines Hundes wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit die Prüfung ablegen müssen, auch wenn du bereits Erfahrung im Umgang mit Hunden hast.

      Alles Gute
      Christina

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