1000 Euro Mindeststrafe bei Vergehen gegen Tierhalteverbot in Wien

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Tierhalteverbot Wien

In Wien wird das Tierhaltegesetz zum Schutz der Tiere verschärft. Eine Mindeststrafe bei Vergehen gegen Tierhalteverbot wird in der Höhe von 1000 Euro eingeführt. Dies gilt auch dann, wenn wenn jemand züchtet, um Rassen scharf zu machen oder gefährliche Wildtiere hält. Solche Delikte sind laut der Wiener Tierschutzstadträtin Ulli Sima keine Kleinigkeit und müssen daher auch entsprechend geahndet werden, um abschreckende Wirkung zu erzielen und die Tiere zu schützen.

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Tierhalteverbot in Wien

Ein Tierhalteverbot wird laut Gesetz bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen in Wien verhängt, wenn beispielsweise:

  • Ein Tierhalter gegen behördliche Aufträge wie vorgeschriebene Leinen- und Beisskorbpflicht verstößt.
  • Wenn jemand sein Tier so hält, dass Gefahr für Mensch oder Tiere ausgehen.
  • Animal hoarding

Die Änderungen des Tierhaltegesetzes wurden mit der Wiener Tierschutzombudsstelle und der MA 60-Veternärdienste der Stadt Wien ausgearbeitet.

Sofortiger „Verfall“ im Falle einer Abnahme – rasche Weitervermittlung der Tiere

Von der Behörde abgenommen werden Tiere, wenn ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt oder rechtliche Vorgaben nicht beachtet werden. Bisher mussten langwierige Strafverfahren abgewartet werden, bis das Tier als „verfallen“ erklärt werden konnte. Es musste anschließend lange Zeit im TierQuartier warten, bis es an einen neuen Hundehalter und weitervermittelt werden konnte. Künftig soll in schwerwiegenden Fällen eine Rückgabe des Tieres an den straffälligen Halter nicht mehr möglich sein, das Tier rechtlich sofort als „verfallen“ erklärt und damit rasch weitervermittelt werden.

Wann gilt die Maulkorbpflicht für Besucherhunde bei Veranstaltungen

Maulkorb für Pitbull-Mischling Mike

Ein weiterer Punkt im neuen Gesetz betrifft die Maulkorbpflicht von Hunden bei „größere Menschenansammlungen“. Hier ist es erforderlich, zwischen Besucherhunden und aktiv an der Veranstaltung teilnehmenden Hunden zu unterscheiden. Diese wirken bei Präsentationen oder Shownummern mit und müssen dabei keinen Maulkorb tragen. Sobald die aktive Teilnahme beendet ist, gelten sie als „normale“ Besucherhunde und müssen so wie alle anderen Hunde auch, einen Maulkorb tragen. In der Vergangenheit haben diese Unterscheidungen immer wieder zu Debatten geführt, diese sind nun abgestellt.

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