Hundesteuer in Deutschland

Hundehalter: Zur Kasse bitte

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Hundesteuer

Anders als in den meisten Ländern Europas müssen Hundebesitzer in Deutschland immer noch eine jährliche Abgabe in Form einer Hundesteuer bezahlen. Aber wieso zahlt mein Kollege im Nachbarort für seinen pelzigen Mitbewohner 50 Euro weniger als ich? – Und warum gibt es die Hundesteuer überhaupt?

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Warum zahle ich Hundesteuer?

Schon im Mittelalter mussten Bauern „Hundekorn“ für ihre vierbeinigen Begleiter an den Lehnherrn bezahlen; später wurden mit dieser Abgabe Kriegskassen aufgebessert und das Tollwutrisiko sollte durch die kleinere Hundepopulation reduziert werden.

In den meisten Ländern Europas wurde die Hundesteuer inzwischen abgeschafft – neben Deutschland gibt es sie noch in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden.

Heute wird die Gebühr in ihrer Höhe direkt von der jeweiligen deutschen Gemeinde bestimmt und von ihr auch eingehoben. So soll vor allem die Anzahl an Hunden, vor allem in den Städten, eingedämmt werden – und die Gemeindekassen werden ordentlich gefüllt: Die deutsche Hundeabgabe ist, wie viele ihrer Kritiker bemängeln, immer noch nicht zweckgebunden. Sie muss von der Gemeinde also nicht für Hunde-Angelegenheiten wie etwa die Einrichtung von Hundezonen oder für Straßenreinigung verwendet werden, sondern fließt in das allgemeine Budget.

Wie viel Hundesteuer muss ich zahlen?

Das hängt hauptsächlich mit Deinem Wohnort zusammen! Jede deutsche Gemeinde legt die Höhe der Abgabe selbst fest. Die Beträge sind quer durch Deutschland also sehr unterschiedlich.

In der Regel gilt: Je größer die Stadt, desto höher die Fellnasensteuer. So zahlen Hundebesitzer im kleinen bayerischen Windorf gar nichts, in Mainz allerdings sind sie gleich 186 Euro pro Jahr für einen Hund los. Dazwischen bewegen sich zum Beispiel Berlin mit 120 Euro, Hamburg mit „günstigen“ 90 Euro, Köln mit 156 Euro und München mit 100 Euro für den Ersthund. Eine Übersicht über die Höhe der Hundesteuer in 70 deutschen Städten hat die Stiftung Warentest im Jahr 2015 erstellt:

  • Zweit- und Dritthunde sind in manchen deutschen Städten teurer als der erste Hund.
  • Von der Hundesteuer befreit sein können zum Beispiel Blindenbegleithunde, Diensthunde, Wachhunde, Hütehunde oder Hunde aus Tierheimen. Außerdem kann es Ausnahmen geben, wenn Hundehalter nachweisen können, dass die Steuer ihre Existenz gefährden würde.
  • Eine höhere Hundesteuer ist in den meisten Städten für sogenannte „Kampfhunde“ bzw. „Listenhunde“ (etwa Dobermann, Pitbull, Rottweiler) fällig – diese Extrasteuer soll „gefährliche Hunde“ aus dem Stadtgebiet drängen. Sie beträgt bis zu unglaublichen 1000 Euro pro Tier und Jahr, manche Gemeinden verzichten aber auch ganz darauf.
  • Circa 309 Millionen Euro landeten durch die Hundesteuer im Jahr 2015 in den allgemeinen Gemeindekassen Deutschlands – wobei die Tendenz steigend ist: Im Jahr 1990 waren es erst 110 Millionen Euro an Einnahmen, im Jahr 1950 gar nur 20 Millionen Euro.

Wie melde ich meinen Hund an?

Hund Gassi gehen

Sobald ein vierbeiniger Begleiter bei Dir eingezogen ist – auch wenn es Dein zweiter oder dritter Hund ist –, musst Du ihn im zuständigen Amt der Gemeinde, in der Du Deinen Hauptwohnsitz hast, anmelden, und zwar je nach Stadt spätestens nach 2 bis 4 Wochen. Das ist in der Regel online mit einem Formular, telefonisch oder persönlich möglich. Notwendig dafür sind Angaben zu Namen und Wohnadresse des Halters und zu Alter und Rasse des Hundes. Frauchen oder Herrchen erhält dann eine Steuermarke mit Kennnummer, die der Vierbeiner am Geschirr oder am Halsband tragen muss.

Bei einem Umzug muss der Hund auch umgemeldet werden!

Und wenn ich mir die Hundesteuer spare …?

… Das denkt sich circa ein Viertel aller Hundehalter! (laut einer Erhebung von Stiftung Warentest) – Und meldet die pelzigen Mitbewohner einfach nicht an.

Viele deutsche Gemeinden führen aber strenge Kontrollen durch. Wirst Du mit Deinem Hund ohne Steuermarke erwischt, sind die Folgen sehr unterschiedlich, jedoch meist gravierend: Fast in jeder Gemeinde ist für dieses Vergehen ein Bußgeld fällig – und zwar in manchen Fällen von bis zu 10.000 Euro!

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