Wien: Kampf gegen den illegalen Welpenhandel

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Österreichs Hauptstadt Wien sieht sich als Vorreiter im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Die im Auftrag der Tierschutzombudsstelle Wien von Shifting Values erstellte Studie über den Online-Handel mit Heimtieren wurde letzte Woche beim renommierten Euro-Kongress der FECAVA, der Vereinigung der Europäischen Heimtiermediziner-Verbände, im Wiener Rathaus präsentiert. Laut Tierschutzombudsfrau Eva Persy hinterließen die klaren Ergebnisse der Studie und die sehr konkreten Maßnahmen der Stadt Wien großen Eindruck bei den aus ganz Europa zusammengekommenen Tierärzten.

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Heimtierhandel auf Online-Kleinanzeigenplattformen

Für Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima ist die Vernetzung in Sachen illegaler Tierhandel ein zentrales Anliegen. Nur gemeinsam könne das durch den illegalen Tierhandel verursachte Tierleid gestoppt werden. Die beim Kongress präsentierte Studie befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Heimtierhandel auf Online-Kleinanzeigenplattformen und zeigt deutlich, welche Maßnahmen dabei erfolgreich sind, den illegalen Handel zu vermindern.

Bei Internet Welpen Inseraten durch private Anbieterer gibt es keine Kontrolle über die Herkunft der Tiere, die tatsächlich in vielen Fällen aus sogenannten „Hinterhofzuchten“ (Hündinnen als „Gebärmaschinen“, kein Auslauf, kein Tageslicht) aus den östlichen Nachbarländern Österreichs oder Deutschlands stammen. Die Welpen werden unter dramatischen Bedingungen transportiert und verkauft. In vielen Fällen sind die Tiere bereits latent (psychisch und physisch) krank. Durch den Stress der Trennung und des Transports brechen Krankheiten meist erst nach der Übernahme durch die neuen Halter aus, haben intensive tierärztliche Behandlungen zur Folge und können auch mit dem Tod der Welpen enden.

Das Bundestierschutzgesetz (§ 8a) verbietet das öffentliche Feilbieten von Tieren durch Privatpersonen und stellt somit eine äußerst wirksame Maßnahme gegen die geschilderten Zustände dar.

Portalbetreiber verantwortlich

Die Verantwortung, illegalen Tierhandel zu verhindern, trifft auch die Portalbetreiber. Erlangt dieser von einer rechtswidrigen Tätigkeit / Information Kenntnis, ist er für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherte Information nur dann nicht verantwortlich, wenn er unverzüglich dagegen tätig wird. Im Rahmen der Studie wurden die relevanten Portalbetreiber schriftlich aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen. Die Reaktionen darauf waren unterschiedlich.

Scheinkäufe gegen Online-Tier-Handel

Immer wieder wurden und werden durch Scheinkäufe illegale Verkäufe aufgedeckt, die Anbieter angezeigt und die Tiere abgenommen. Die Berichte darüber führen zu verstärktem Bewusstsein, dass das Anbieten eines Tieres im Internet verboten ist. Sima appelliert:

Noch immer wissen nicht alle, dass es illegal ist, Tiere im Netz oder im Hinterhof zu verkaufen. Ich appellier an alle Tierfreundinnen und Tierfreunde, sich ein Tier im TierQuarTier Wien zu holen. Dort warten viele Hunde, Katzen und Kleintiere auf ein neues liebevolles zu Hause.

 

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